1. Godesberger Judo Club e.V. Judo | Taekwondo | Fitness | Selbstverteidigung

Hygienebeauftragte

Nee. Echt jetzt? …
Man glaubt es kaum. Bis März 2020 wären wir nicht auf die Idee gekommen, eine solche Funktion im Verein zu brauchen. Wir sind ein normaler Verein (keine Pharmahersteller oder Krankenhaus, wirklich nicht!) und haben trotzdem eine Hygienebeauftragte.

Und richtige Probleme hatten wir vor 2020 nicht. Denn nach unserer Gesamtsanierung des Gebäudes ist alles „neu“. Wasserleitungen, Sanitäranlagen, Duschen, Küche; selbt der ordentliche Luftaustausch ist durch die Lüftungsanlage gesichert. Auch werden alle Räumlichkeiten täglich von unserem Putzpersonal gereinigt. Daher schien alles in Ordnung zu sein.

Dann aber: Corona!

Was ist das? Wozu braucht man das?
Die Anforderungen an die Hygiene im „öffentlichen“ Bereich, zu dem das Vereinswesen gehört, sind weitreichend und haben durch die Corona-Pandemie extrem an Bedeutung dazugewonnen.

Denn mit der Pandemie sind wir – wie alle Vereine – überrollt worden von Gesetzen, Verordnungen, Allgemeinverfügungen von Bund, Land und der Stadt Bonn sowie von Empfehlungen, Konzepten, „Leitplanken“ und/oder Auslegungshinweisen von Gesundheitsämtern und Verbänden (DOSB, LSB, DJB, NWJV, NWTU, DTU, …).

Und da einerseits nicht an allen Stellen zwingend qualifizierte Leute sitzen bzw. ihnen nicht zwingend genügend Zeit blieb, um qualifizierte Aussagen/Empfehlungen abzugeben, andererseits einige der Fragen verfassungsrechtlich komplex sind, gab es eine ganze Reihe von zum Teil widersprüchlichen Aussagen, die sich im Wochenrhythmus geändert haben.

Welche Aufgaben hat die Hygienebeauftragte?
Wir haben also eine Person gebraucht,

  • die die jeweils aktuellen Hygieneanforderungen kennt,
  • die tagesaktuell bzw. bei jeder Änderung, die Auswirkungen auf das Angebot des Vereins haben kann, den Änderungen nachgeht, damit wir (1.) sicher und (2.) rechtssicher handeln konnten.
  • die ein Hygienekonzept aufstellt, den ständigen Änderungen anpasst, vereinsintern kommuniziert und durchsetzt,
  • die entsprechend auch für Mitglieder Regeln aufstellt und kommuniziert,
  • die „Desinfektionsseife“ und Desinfektionsmittel sowie entsprechende Spender besorgt (und eine Zeitlang war das kaum aufzutreiben und daher sehr zeitaufwendig),
  • die mit Verbänden und/oder Behörden das Hygienekonzept im Bedarfsfall bekannt gibt und ggf. Änderungen verhandelt (z.B. bei Ausrichtung von Meisterschaften wie im Hebst 2020),
  • Konzeption, Modifikation, Verteilung, Einsammeln, Kontrolle und Vernichtung der sog. Kontaktverfolgungslisten – und die Aufklärung in Bezug auf deren Notwendigkeit
  • ggf. die Durchsetzung gewisser Sportverbote (z.B. Schließung Kraftraum)
  • im Krisenfall:
  • Kommunikation mit Behörden (insb. Gesundheitsamt)
  • Mitteilung der Quarantäneanordnungen im Namen/Auftrag des Gesundheitsamtes
  • Information der Mitglieder
  • ggf. Einstellung der „betroffenen Gruppen“
  • Klärung der weiteren Modalitäten (wer kann weiter trainieren und unter welchen Bedingungen?)
  • Beantwortung der Mitgliederanfragen und Beruhigung der Mitglieder
Wer macht das und mit welchem Knowhow?

Diese Aufgabe hat Binke im Frühjahr 2020 „aufs Auge gedrückt bekommen“ und übernommen.

In Bezug auf die rechtlichen Aspekte der Tätigkeit (Was muss? Was darf?) kann es keine denkbare bessere Besetzung geben als eine Professorin für Öffentliches Recht, die sich ohnehin den ganzen Berufsalltag mit Gesetzen, Verordnungen und Verfassungsrecht beschäftigt.

Soweit gelegentlich medizinisches Fachwissen oder Einschätzungen erforderlich sein sollten, kann Binke vereinsintern auf mehrere hilfsbereite Ärzte (u.a. Dr. Kreyer, Oberarzt Intensivmedizin) und familienintern auf zwei weitere Oberärzte für Anästhesiologie und Intensivmedizin zugreifen.

Das Knowhow ist also sowohl in rechtlicher wie auch in medizinischer Hinsicht gesichert.

Was hat es in der Coronakrise gebracht?

Erziehung und Etablierung von Standards: Es hat zunächst Ergebnisse gebracht im Hinblick auf die „Erziehung“ der Trainer. Die allermeisten haben alles sofort umgesetzt. Einige haben allerdings – vielleicht sogar mit nachvollziehbaren Argumenten – keine absolute gesundheitliche Notwendigkeit gesehen, Kontaktverfolgungslisten tagesaktuell anzufertigen (oder hatten Schwierigkeiten, diese anzufertigen).

Vor dem Hintergrund der rechtlichen Risiken wurden diese dennoch durchgesetzt. Zum Teil wurden die Trainingszeiten verkürzt, so dass etwas mehr Zeit für die Anfertigung der Listen und den kontaktlosen Wechsel der Gruppen möglich war.

Krisenbewältigung: Wir hatten auch schon unsere Feuertaufe. Es hat auch eine Krise gegeben. Ein Athlet hatte sich in der Schule angesteckt und hat – ohne Kenntnis seiner Ansteckung – in verschiedenen Trainingsgruppen trainiert.

Hier mussten in Absprache mit dem Gesundheitsamt anhand der Kontaktverfolgungslisten ermittelt werden, wer im relevanten Zeitraum Kontakt mit dem Athleten hatte und es wurden etwas mehr als 50 Personen in Quarantäne geschickt – in Abhängigkeit des letzten relevanten Kontaktes einige nur für wenige Tage, andere für zwei Wochen.

Entscheidend war aber, dass durch die Wahrnehmung dieser Aufgaben der Verein nicht „dicht“ gemacht werden musste und alle anderen weitertrainieren durften.

Ermöglichung des „maximalzulässigen“ Sportangebots: Darin liegt der Hauptnutzen für unsere Mitglieder. Die jeweiligen Möglichkeiten der verschiedenen Trainingsgruppen, in irgendeiner Form noch weiter trainieren zu dürfen (draußen/drinnen, mit/ohne Kontakt) werden schnellstmöglich ausgelotet, so dass wir unseren Mitgliedern durchgehend das „Maximalzulässige“ haben anbieten können.

In diesem Zusammenhang sei der Hinweis erlaubt, dass natürlich alle Trainingsangebote des Vereins freiwillig sind. Kein Mitglied muss kommen, kein Mitglied erleidet Nachteile, wenn es nicht kommt. Daher hat es jeder in der Hand, diese „maximalzulässigen Angebote“ nicht wahrzunehmen. Andere wiederum möchten trainieren und bekamen damit die Möglichkeit dazu.

Was kommt danach?

Wir haben keine Ahnung.

Binke wird aber glücklich sein, sobald sie diese Funktion wieder aufgeben darf. Bis dahin bleibt sie qua Vorstandsbeschluss Hygienebeauftragte und hofft, dass die Impfkampagne in Fahrt kommt, alle Beschränkungen aufgehoben werden und diese Funktion überflüssig wird.

Wichtig! Aktuell geltende Regeln:

Es ist (Stand 03.03.2022) gestern eine ganz neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht worden. Die Inzidenzzahlen sinken in Bonn weiterhin, dies schlägt sich in der neuen CoSchVO NRW nieder. So setzen wir diese um (zum Vergrößern bitte anklicken):