1. Godesberger Judo Club e.V. Judo | Taekwondo | Fitness | Selbstverteidigung

Mitgliedsbeiträge

Jeder Verein lebt von den Beiträgen seiner Mitglieder. Deswegen brauchen auch wir diese.

Wir sind auch davon überzeugt, dass das, was unseren Mitgliedern geboten wird, den aufgerufenen Beitrag rechtfertigt. Deswegen sind wir (was dieser Seite entnommen werden kann) auch vollkommen transparent. Wir möchten, dass sich Mitglieder „offenen Auges“ für uns entscheiden. Um uns kennenzulernen, kann man am Probetraining teilnehmen, um die Kosten abzuschätzen, diese Seite lesen.

Basics

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Unsere Beitragsordnung sieht aktuell folgende Regelung vor:

Was ist im Monatsbeitrag enthalten? Was bietet wir dafür?

Wir bieten dafür auch Einiges!

  • Im Gegensatz zu fast allen anderen Vereinen (und zu allen Judovereinen im größeren Umkreis) können unsere Mitglieder in einer vereinseigenen auf ihre Bedürfnisse ausgelegten, kinderfreundlichen und perfekt ausgestatteten und automatisch belüfteten Halle trainieren, in den modernen Sanitäranlagen duschen, Eltern und Geschwister in dem eingerichteten Vereinsheim warten.
  • Hinzu kommt, dass wir neben dem Sport für unsere Mitglieder viele Aktivitäten anbieten.
  • Schließlich haben wir einen vernünftigen Betreuungsschlüssel und beschäftigen qualifizierte Trainer (lizensierte Trainer, Pädagogen und Nationalkaderathleten), von denen wir auch erwarten (und erwarten können), dass sie ihr Training anständig vorbereiten und halten.
  • Auch profitieren unsere Mitglieder von unseren „Sicherungsmechanismen“ (Erste-Hilfe-Kurse, Gewaltpräventionsfortbildungen, einsehbare Halle, etc.), von der täglichen Reinigung der Vereinseinrichtung ganz zu schweigen.
  • Und von der ehrenamtlichen Arbeit und der Vereinsentwicklung (z.B. Digitalisierung), in die wir ebenfalls investieren, profitieren sie auch.

Denn dadurch erhalten unsere Mitgglieder Angebote und Dienstleistungen, die andere – selbst wenn sie es wollten – einfach nicht leisten können.

Was ist davon nicht erfasst?

Neben dem Monatsbeitrag gibt es also noch den Aufnahmebeitrag und den Verbandsbeitrag.

Der Aufnahmebeitrag beträgt pauschal 40 € pro Person und wird nur ein einziges Mal bei Eintritt in den Verein fällig.

Der Verbandsbeitrag berücksichtigt den Umstand, dass Vereine ihre Mitglieder an die jeweiligen Fachverbände melden müssen und für diese jeweils einen Beitrag leisten müssen. Der Verbandsbeitrag an den Verein regelt insoweit die Erstattung durch das Mitglied an den Verein. In den Kampfsportarten ist es so, dass das Mitglied durch die Meldung an den Verband erst eine sog. Jahressichtmarke erhält und nur mit dieser Marke kann man an Turnieren und Gürtelprüfungen und sonstigen Maßnahmen teilnehmen.

Schließlich sind über das Training hinausgehende Maßnahmen vom normalen monatlichen Beitrag nicht erfasst (z.B. Gebühren für die Anschaffung/Erstellung eines Budo-Passes, Gebühren für Gürtelprüfungen, Startgelder für die Teilnahme an Turnieren, Meisterschaften und Pokaljagden, Beiträge für die Teilnahme an Trainingslager, Vereinsreisen, Sommercamps, usw.). Ebenfalls nicht erfasst sind der Preis bei der Anschaffung von Judoanzügen, Gürtel, Sportklamotten, usw.

Wirtschaftliche Rechtfertigung des Monatsbeitrags

Sind andere nicht billiger?

Ja, das ist richtig, solche gibt es. Aus der Antwort der Vorfrage (s.o. „Was bieten wir dafür?“) konnte entwnommen werden, dass wir in Struktur, Aufstellung, Leistungen und Personal keineswegs vergleichbar mit dem „normalen“ Einspartenverein sind, der ohne jegliche Infrastruktur sich auf eine Sportart konzentriert, bei dem Matten vor und nach dem Training in einer städtischen Halle oder Schulhalle auf- und abgebaut werden müssen und nebenher kaum etwas anbieten.

Unser Ansatz kostet etwas mehr. Beide Ansätze haben ihre Berechtigung. Wie bei Auto, Handy, etc. kann jeder prüfen, was ihm wichtig ist und frei entscheiden. Es ist eine Frage der persönlichen Vorlieben und Prioritäten, ob man sich unsere Mitgliedschaft leisten möchte, sinngemäß ob Du das „Raumschiff“ oder das „Fahrrad“ als Fortbewegungsmittel benutzen möchtest (zu wirtschaftlichen Notsituationen, s.u.).

Ist das nicht teuer (absolut, relativ, bezogen auf Aufwand/Kosten)?

„Teuer“ sind wir dann dabei noch lange nicht.

  • Absolut gesehen:
    Wenn unsere Mitglieder 2 x die Woche trainieren, kommen sie auf 9 Einheiten im Monat (4,5 Wo/Mo x 2 Einheiten). Die Kosten einer Einheit bestehen also in dem monatlichen Beitrag (bei Kindern aktuell 22 €) durch 9, was zu einem Ergebnis von 2,44 €/Einheit führt.
    Wer im Ninjutsu, Judo oder Fitness dreimal oder mehr trainiert, trainiert (pro Einheit) noch günstiger (bei etwa 1,60 €/Einheit).
    Wer gleich mehrere Sportarten trainiert, trainiert noch günstiger. Familien erhalten zudem Rabatte.
  • In Bezug auf den Aufwand bzw. die Kosten der gebotenen Leistungen:
    Vereine finanzieren sich nicht nur aus Beiträgen. Die Vereinsleistungen können nur durch Zuschüsse, Spenden, Sponsoring und viel ehrenamtlicher Arbeit so günstig angeboten werden – werden also bereits umfassend subventioniert.
  • Relativ gesehen:
    Vergleicht man unsere Beiträge mit den von privaten Kampfsportschulen, Fitnessstudios oder Yoga-Angeboten (15-20 € pro Einheit!) sind wir ebenfalls preiswert.
Unser Fazit: Wir sind nicht „teuer“ und auch nicht „billig“ – aber preiswert!

Die Entscheidung...
… musst Du treffen. Letztlich ist dies Deine Entscheidung, die Du auch bewusst treffen solltest. Wir bieten ein Paket an.

Was ist Dir Dein Sport, Deine Freizeit wert? In welchem Rahmen möchtest Du sie verbringen? Wo und in welchem Rahmen möchtest Du, dass Deine Kinder trainieren? Von wem sollen sie – und mit welchem Konzept sportlich ausgebildet werden?

Sind dafür bis zu 2,44 € pro Einheit (oder weniger) für Dich nicht vielleicht doch in Ordnung? Wofür gibst Du sonst solche Beträge aus?

Zahlungsdauer und Modalitäten

Wie lange muss ich zahlen und wie?

Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich fällig und wird in der Regel in den ersten Tagen eines Monats per Bankeinzug eingezogen (SEPA-Lastschriftverfahren); wir sind aber keine Maschinen, daher kann sich dies mal verzögern.

Die Beitragszahlungspflicht endet erst mit Austritt aus dem Verein. Dieser ist jeweils zum Ende Juni und Ende Dezember unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist möglich.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzug. Die ist für uns die einfachste und arbeitslos- und kostengünstige Lösung. Damit ist auch eine automatische Kontrolle der Zahlungen (und damit Gleichbehandlung der Mitglieder) möglich. Dazu muss von dem Mitglied (bzw. seinen Eltern) dem Verein ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilt und monatlich für die erforderliche Deckung gesorgt werden. Ansonsten erfolgt grundsätzlich keine Aufnahme in den Verein.

Setzt der Verein das durch?
Ja. Der Verein ist zur Gleichbehandlung aller Mitglieder verpflichtet, was letztlich bedeutet, dass auch in Bezug auf Mitgliedsbeiträge alle gleichbehandelt werden. Wir setzen dies auch durch, um zu vermeiden, dass die Ehrlichen die Dummen sind.
Was ist, wenn ich die Lastschrift „zurückgebe“ oder das Lastschriftmandat widerrufe? Kann ich damit die Zahlung vermeiden?

Die Kurzfassung lautet: nein.

a.) Lastschriftrückgabe

Hintergrund:

  • Wenn das Mitglied (bzw. seine Eltern) ihre Bank innerhalb eines Zeitraums beauftragt, den Betrag zurückzubuchen, wird sie ihm das Geld wieder gutschreiben und dem Verein diesen Betrag wieder „wegnehmen“. Banken nennen das „die Lastschrift zurückgeben“.
  • Durch diesen Widerruf der Lastschrift fallen beim Verein Kosten an (Bankgebühren Rücklastschriften). Ergebnis: Der Verein bekommt keinen Mitgliedsbeitrag und muss Bankgebühren bezahlen.
  • Zudem führt dies intern zu einem erhöhten Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand, weil dann einzeln ermittelt werden muss, was warum passiert ist, Schreiben angefertigt werden, ggf. Mahnverfahren angestrengt werden, usw..
  • Wir möchten als Verein das vermeiden.

Deswegen gibt es zwei denkbare Situationen.

  • Im ersten Fall haben wir als Verein einen Fehler gemacht und etwas abgebucht, was nicht sein sollte. In diesem Fall bitten wir um Kontaktaufnahme. Wir können das Problem klären, und falls es zu einer Überzahlung seitens des Mitglieds kam, lässt sich das durch Rückzahlung der Differenz bereinigen.
  • Im zweiten Fall hat der Verein nichts falsch gemacht und das Mitglied unberechtigt die Lastschrift zurückgegeben. In diesem Fall verschwindet die Beitragspflicht natürlich nicht. Der Mitgliedsbeitrag bleibt also weiterhin geschuldet. Ferner sind in diesem Fall von dem Mitglied auch die Kosten der Rücklastschrift (Bankgebühren) und eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 € sofort fällig. Er rechnet sich also nicht, die Lastschrift zurückzugeben.

b) Widerruf SEPA-Lastschriftmandat

Entsprechendes gilt, wenn das dem Verein erteilte SEPA-Lastschriftmandat während der Dauer der Mitgliedschaft widerrufen wird.

  • Dann kann der Verein keine Beiträge mehr einziehen und hat auch hier einen erhöhten Bearbeitungsaufwand und Kosten, um die geschuldeten Beträge zu erhalten – das möchte der Verein genauso vermeiden.
  • Daher werden in diesem Fall die gesamten Monatsbeiträge bis zum nächstmöglichen Austrittszeitpunkt sofort fällig. Zudem wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 € Euro sofort fällig. Auch das rechnet sich nicht.

c.) Fazit

Es ist also nicht sinnvoll, vor Wirksamkeit der Kündigung Lastschriften zurückzugeben und/oder das SEPA-Lastschriftmandat zu widerrufen.

Ich will Sonderkonditionen und/oder ein Sonderkündigungsrecht, was kann ich tun?
Wir vereinbaren aus den o.g. Gründen der Gleichbehandlung weder Sonderkonditionen noch Sonderkündigungsrechte.
Kann ich mich „inaktiv“ stellen und damit Beiträge sparen?

Nein. Eine inaktive Mitgliedschaft existiert seit 2021 nicht mehr, insbesondere ist es nicht möglich, sich nach Kündigung „inaktiv“ oder „passiv“zu stellen, um Mitgliedsbeiträge zu sparen.

Unsere Satzung sieht nur die Möglichkeit des Wechsels in eine passive Mitgliedschaft (Fördermitgliedschaft). Für diese Fördermitglieder steht die Förderung des Vereins im Vordergrund. Diese üben innerhalb des Vereins keinen Sport aus; eine Eine Teilnahme an sportlichen Angeboten des Vereins ist daher ausgeschlossen (daher kann für Fördermitglieder durch den Vorstand eine geringere Beitragspflicht beschlossen werden). Ein Wechsel in die Fördermitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Anzeige gegenüber dem geschäftsführendem Vorstand, diese wird aber erst nach Ablauf der normalen Kündigungsfrist (also mit einer Frist von einem Monat zum 30.06. bzw. 31.12.) wirksam, d.h. das erst ab diesem Zeitpunkt erfolgt ein Beitragswechsel. Die Fördermitgliedschaft ist eine andere Mitglieschaft. Deswegen ist es auch nicht möglich hin- und her- zu wechseln. Der Wechsel in die Fördermitgliedschaft ist also ungeeignet, um die Höhe des eigenen Mitgliedsbeitrags zu steuern.

In besonderen unplanbaren und vorübergehenden Härtefällen (z.B. eine den Sport ausschließende Verletzung) kann der geschäftsführende Vorstand auf Antrag hin das sofortige Ruhen der aktiven Mitgliedschaft für die Dauer von höchstens sechs Monaten beschließen. Nach Ablauf des jeweils beschlossenen Zeitraums lebt die aktive Mitgliedschaft automatisch wieder auf. Das bedeutet aber auch, dass eine etwaige Kündigungsfrist erst nach dem Ruhen beginnt.

Notfälle und Sondersituationen

Ich kann es mir nicht leisten, was kann ich tun?
In diesem Fall gibt es ggf. die Möglichkeit, Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes der Stadt Bonn in Anspruch zu nehmen. Dieses kann auch für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen verwendet werden. Sprich uns an, wir werden versuchen, für Dich Lösungen zu finden. Wir sind auch behilflich bei der Antragstellung.
Was ist, wenn ich nachträglich in finanzielle Schwierigkeiten gerate?
Der Vorstand kann auf begründeten Antrag, insbesondere bei finanzieller Notlage, Billigkeitsmaßnahmen beschließen. Sprich uns frühzeitig an.